Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Doping

Ansprechpartner: Dr. Thomas Riedl

Aktuelle Doping-Verbotsliste 2025 der World Anti-Doping Agency (WADA)

Dopingverstöße im Leistungssport, aber auch im Breitensport, nehmen immer mehr zu. Arzneimittelmissbrauch zur Leistungssteigerung schadet nicht nur dem Sport, sondern vor allem der Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Behandelnde Ärzt:innen, der gesamte Tross an Betreuer:innen im Hintergrund und natürlich auch Apotheker als mögliche Quelle für verbotene Produkte stehen nach Maßgabe der Anti-Doping-Gesetzgebung mit in der Verantwortung.

Die Doping-Verbotsliste der WADA ist weltweit wird jährlich anlassbezogen überarbeitet und gilt jeweils vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines laufenden Jahres. Somit gilt für 2025 die folgende Zusammenstellung:

NADA Austria - Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH

Im Folgenden ein paar Erklärungen zum Aufbau der Doping-Verbotsliste
Stoffgruppen, die im Training und während Wettkämpfen verboten sind

S0 Nicht zugelassene Substanzen

  • Generalverbot für Wirkstoffe, die Gegenstand der (medizinischen) Forschung sind oder waren, in der Regel Arzneistoffe mit einem gewissen Wirkungspotenzial, das aber nicht in zugelassene Arzneimittel umgesetzt werden konnte

S1 Anabole Substanzen

  • In der Doping-Verbotsliste sind ca. 80 Substanzen und Wirkstoffe aufgenommen
  • Mutterverbindung ist das männliche Sexualhormon Testosteron; davon abgeleitet die sogenannten Anabolen Steroide, z.B. Clostebol, Metandienon, Nandrolon, Stanozolol
  • Neuere Wirkstoffe wie Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)
  • Typische Trainingsdopes: Führen zu Muskelwachstum und erhöhter Muskelkraft, was in Kraftsportarten nützlich sein kann
  • Verhindern Muskelverletzungen während der Belastung
  • Wichtig in der Regeneration verletzter Gewebe sowie allgemein in der Erholungsphase nach Belastungen; in diesem Punkt in den allermeisten Sportarten zu gebrauchen und daher auch in Wettkämpfen verwendet
  • Werden am häufigsten missbraucht, obwohl mittlerweile sehr verlässlich nachweisbar

S2 Peptid-Hormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika

  • Erythropoetin (EPO) und viele verwandte Substanzen zum rascheren Aufbau roter Blutkörperchen, verbesserter Sauerstoff-Transport im Körper und Leistungszuwachs; vergleiche M1 Künstliche Sauerstoff-Transporter
  • Verschiedene Eiweiße, die die Freisetzung von Testosteron fördern (Verbotsbestimmung nur für Männer) – somit ähnliche Wirkungen wie S1 Anabolika
  • Substanzen, die die Freisetzung von körpereigenem Cortison fördern, mit Verbesserung der Bereitstellung von Zucker und Fetten für die Energiegewinnung unter Belastung
  • Wachstumshormon und verwandte Substanzen sowie Eiweiße, die die Freisetzung von Wachstumshormon fördern, Muskelwachstum, Kraftgewinn

S3 Beta-2-Agonisten

  • Beispiele Formoterol, Indacaterol, Olodaterol
  • Stärkung von Herz und Kreislauf
  • Stärkung der Schnellkraft
  • Verbesserte Bereitstellung von Zucker und Fetten
  • Gewisse Weckreaktion im Gehirn, ähnlich wie bei Stimulanzien, vergleiche S6

S4 Hormon- und metabolische Modulatoren

  • Wirkstoffe mit antiestrogener Wirkung. Bei Missbrauch Anaboler Steroide entstehen durch deren Verstoffwechslung im Körper u.a. Substanzen mit estrogenen Wirkungen, also Wirkungen weiblicher Sexualhormone, was bei Männern unangenehme Nebenwirkungen auslöst.
  • Stoffwechsel-Modulatoren nehmen Einfluss auf die Energie-Produktion, um die abverlangten sportlichen Leistungen energetisch abdecken zu können. Im Allgemeinen werden die Verfügbarkeit und Umsetzung von Traubenzucker (Glucose) und Fettsäuren verbessert, dass dies die Regeln des fairen Wettkampfs verletzt
  • Zu dieser Gruppe zählen auch Insuline. Insuline unterstützen den Aufbau von Glykogen (Traubenzucker-Depots in Muskulatur und Leber), was die Regeneration nach Belastungen verbessert. Zudem haben sie auch eine Eiweiß-anabole Wirkung, was in Kraftsportarten genutzt wird.

S5 Diuretika und maskierende Verbindungen

  • Diuretika = Harntreibende Mittel beschleunigen die Ausscheidung von verbotenen Wirkstoffen, sodass sie bei Doping-Kontrollen nicht mehr gefunden werden
  • Maskierende Substanzen verhindern die Ausscheidung von verbotenen Wirkstoffen im Harn, sodass nicht in den Harn gelangen
  • In beiden Fällen ist es also das Ziel, die Anwendung verbotener Wirkstoffe zu verbergen

Methoden, die im Training und während Wettkämpfen verboten sind
M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen

  • Blutdoping, d.h. die Zufuhr von Eigen- oder Fremdblut
  • Künstliche Sauerstoff-Transporter, z.B. Perflourkohlenwasserstoffe, verändertes Hämoglobin; vergleiche S2 EPO

M2 Chemische und physikalische Manipulation

  • Hierunter fallen zum einen alle Versuche, bei der Probengewinnung zu tricksen, z.B. Fremdharn abzugeben oder Substanzen dem Harn zuzusetzen, die die Analyse von verbotenen Wirkstoffen verhindern soll
  • Dazu zählt auch die Anwendung von intravenösen Infusionen, die nur im Zuge von Untersuchungen und Therapien im Spital ohne Bewilligung gestattet sind. ES soll verhindert werden, dass Sportler:innen z.B. durch intravenöse Ernährung rascher regenerieren oder wieder fit gemacht werden.

M3 Gen- und Zelldoping

  • Jede Form der Manipulation mit Zellen, Zellbestandteilen oder Fremd-Erbsubstanz (DNA, RNA) ist verboten.
  • Die „große Unbekannte“ im Sport, da einerseits schwierig und unsicher in der Methodik, andererseits analytisch bislang kaum nachzuweisen

Stoffgruppen, die während Wettkämpfen verboten sind

S6 Stimulanzien

  • Typische Wettkampf-Dopes, Missbrauch hoch
  • Primäre Ziele raschere Reaktionen, verbesserte Koordination, mehr Spritzigkeit Vermeidung von Müdigkeit
  • Simulierung von Herz und Kreislauf
  • Raschere Bereitstellung von Zucker (Glucose) und Fetten
  • Überschneidungen mit den Beta-2-Agonisten, vergleiche S3
  • Vorsicht mit Nahrungsergänzungsmitteln, die oft verbotene Stimulanzien enthalten
  • In der Doping-Verbotsliste sind mehr als 80 Substanzen und Wirkstoffe aufgenommen
  • Da Wirkstoffe vielfach auch in Arzneimitteln enthalten, gibt es einige Ausnahmen, siehe nächstes Kapitel und Monitoring-Programm

S7 „Narkotika“ = Schmerzmittel vom Opioid-Typ

  • Bestimmte starke Schmerzmittel sind im Wettkampf verboten

S8 Cannabinoide

  • Wir haben in uns die so genannten Endocannabinoide. Diese physiologischen Cannabinoide werden bei großem physischem und psychischem Stress im Gehirn gebildet, um Schmerz zu lindern und um zu beruhigen. Außerhalb dieser Notsituationen fördern sie den Appetit. Im Sport ist ihre Anwendung beispielsweise in Form von Nahrungsergänzungsmitteln zur Wettkampfzeit verboten.
  • Hauptvertreter delta-9-Tetrahydrocannabinol (D9-THC) aus den weiblichen Pflanzen der Stammpflanze Cannabis indica; D9-THC gilt praktisch als Synonym für „Cannabis“
  • Daneben gibt es einige synthetische Vertreter, z.B. HU-210, „Spice“
  • D9-THC ist sehr lange nachweisbar; Vorsicht bei Passivrauchen (Kiffen) von Marihuana – die (ungewollt) eingeatmeten Mengen können zu einem positiven Dopingbefund führen!

S9 Glucocorticoide = „Cortison“

  • In der regulären Therapie essenzielle Arzneimittelgruppe mit zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten
  • Im Wettkampf verboten alle Formen von Injektionen, Zäpfchen, Einläufe sowie alle Arzneimittel, die in der Mundhöhle angewendet oder geschluckt werden
  • Wegen ihrer Bedeutung in der Routinetherapie sind einige bewilligungsfreie Ausnahmen vorgesehen, siehe Folgekapitel

Stoffgruppen, die in bestimmten Sportarten verboten sind

P1 Beta-Blocker
– Beachten Sie, dass es hier unterschiedliche Wirkungskreise gibt!

  • P1 Sportarten, in denen Beta-Blocker im Wettkampf (zur Wettkampfzeit), verboten sind: Automobilsport, Billard, Dart, Golf, Minigolf, Skisprung, Ski-Freestyle (Aerials, Halfpipe), Snowboard (Halfpipe, Big Air)
  • P1 Sportarten, in denen Beta-Blocker im Training und im Wettkampf verboten sind: Bogenschießen, Schießdisziplinen, alle Arten von Unterwassersport (z.B. Freitauchen, Speerfischen, Zielschießen)

In meiner Eigenschaft als Mitglied Ärztinnen- und Ärztekommission der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA) habe ich Doping ganz genau im Blick.

  • Kommen Sie gerne zur Beratung in die Apotheke, wenn Sie Arzneimittel einnehmen müssen, die auf der Doping-Verbotsliste aufscheinen.
  • Kommen Sie gerne zur Beratung in die Apotheke, wenn Sie an einem Wettkampf teilnehmen wollen und bezüglich ihrer Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel nicht sicher sind, ob diese in Bezug auf Doping heikel sind.

Ausnahmen von der Doping-Verbotsliste

Die folgende Zusammenstellung gibt Ihnen einen Überblick über Ausnahmen von der Doping-Verbotsliste, d.h. Arzneimittel oder bestimmte Arzneiformen eines Arzneimittels enthalten zwar Wirkstoffe, die auf der Doping-Verbotsliste aufscheinen, würden aber im Falle ihrer Verwendung bzw. ihres Nachweises kein Dopingvergehen begründen.

  • Kommen Sie gerne zur Beratung in die Apotheke, wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr verordnetes/gekauftes Arzneimittel nicht unter die Doping-Verbotsbestimmungen fällt.
  • Kommen Sie gerne zur Beratung in die Apotheke, wenn Sie nicht sicher sind, dass Ihr verordnetes/gekauftes Arzneimittel unter die Ausnahmebestimmungen der Doping-Verbotsliste fällt.

Bestimmte S3 Beta-2-Agonisten zur Inhalation unter Beachtung von Tagesmaximaldosen und gegebenenfalls Harngrenzwerten: Bewilligungs- und sogar meldefrei erlaubt sind

  • Salbutamol – höchstens 1600 Mikrogramm über 24 Stunden, wobei eine Einzelanwendung 600 µg nicht überschreiten soll; Harngrenzwert 1000 ng/ml
  • Formoterol – höchstens 54 Mikrogramm über 24 Stunden, Harngrenzwert 40 ng/ml
  • Salmeterol – höchstens 200 Mikrogramm über 24 Stunden, wobei eine Einzelanwendung 100 µg nicht überschreiten soll
  • Vilanterol – höchstens 25 Mikrogramm über 24 Stunden

und zwar unabhängig von der Arzneiform, z.B. Dosieraerosol, Diskus®, Turbohaler®, Ellipta®, Aerolizer®, Genuair®

  • Die Verwendung von Spacern/Vorschaltkammern zur Optimierung der Inhalation ist möglich, die Verwendung von Verneblern hingegen ist nicht vorgesehen und erfordert eine so genannte Therapeutische Ausnahmegenehmigung (TUE).

Aus den S5 Diuretika und Maskierende Verbindungen

  • Topische Carboanhydrasehemmer (z.B. Dorzolamid, Brinzolamid in Augenformulierungen zur Behandlung eines Grünen Stars)
  • Drospirenon (beispielsweise Komponente in oralen Kontrazeptiva = „Pille“)
  • Pamabrom (bei uns in Österreich nicht registriert)
  • Felypressin in der Dentalanästhesie (Anwendung durch Zahnärzte)
  • Albumin, wenn Einzeldosis <1 Gramm oder Hilfsstoff, z.B. in Impfstoffen
  • Mannit, Sorbit in Abführmitteln

Aus den S6.b Stimulanzien

  • Clonidin (Zulassung als blutdrucksenkendes Arzneimittel)
  • Epinephrin (Adrenalin) als Vasokonstriktoren-Zusatz zu Lokalanästhetika sowie in Nasen- und Augentropfen-Formulierungen
  • Lokal anzuwendende Stimulanzien mit dem chemischen Strukturmerkmal „Imidazolin-Ring“; dazu zählen

– Einige Augen- und Nasentropfen-Formulierungen mit den Indikationen Abschwellung bei Schnupfen, Sekretionshemmung, z.B. Nasivin®, Otrivin®

– Topische (lokal anzuwendende) Arzneimittel gegen erhöhten Augeninnendruck (Wirkstoff Brimonidin) sowie

– Arzneimittel mit pilzhemmenden Wirkstoffen (Dermatologika), z.B. Canesten®

Bestimmte S6.b-Stimulanzien mit Grenzwertregelungen

  • Cathin (5 µg/ml, in Österreich keine Arzneimittel, Vorsicht mit Nahrungsergänzungsmitteln)
  • Ephedrin (10 µg/ml, Vorsicht: In Erkältungsmitteln
  • Methylephedrin (10 µg/ml, in Österreich keine Arzneimittel)
  • Pseudoephedrin (150 µg/ml, Vorsicht: In vielen Erkältungsmitteln enthalten)

Aus den S8 Cannabinoiden Cannabidiol (Zulassung als Antiepileptikum)

Aus den S9 Glucocorticoiden inhalative Formulierungen, z.B. Arzneimittel gegen Asthma bronchiale, COPD

  • Die freie Verwendung gilt auch für Kombinationspräparate mit Anticholinergika und/oder Beta-2-Agonisten. Es darf sich aber nur um Arzneimittel handeln, die einen der vier derzeit ausgenommenen Wirkstoffe enthalten, siehe oben S3 Beta-2-Agonisten zur Inhalation; auch in diesem Fall sind die Tagesmaximaldosen strikt einzuhalten!

Aus den S9 Glucocorticoiden so genannte topische Anwendungen, zu denen zählen:

  • Anwendung auf der Haut (dermal), kleinflächig (handtellergroß)
  • Anwendung im Gehörgang (aurikulär)
  • Anwendung in der Nase (nasal)
  • Anwendung am/im Auge (ophthalmologisch)
  • Anwendung am After (perianal)
  • Anwendung zahnärztlich-intrakanal

Monitoring-Programm

Das Monitoring-Programm dient der WADA als Indikator für den Gebrauch von verschiedenen Wirkstoffen, die nicht auf der Doping-Verbotsliste stehen oder beispielsweise nur im Wettkampf verboten sind. Es wird seitens der Doping-Kontroll-Laboratorien nur anonym protokolliert. Bei auffälligem Gebrauch und dem Verdacht auf leistungssteigernde Wirkungen der monitierten Wirkstoffe behält sich die WADA weitere Schritte vor, z.B. die definitive Aufnahme in die Verbotsliste. Erweist sich die Überwachung mancher Wirkstoffe als unbegründet, werden die Substanzen aus dem Monitoring-Programm wiederum entfernt.

Monitoring Program | World Anti Doping Agency

  • Wirkstoffe können im Training, im Wettkampf (zur Wettkampfzeit) oder zu allen Zeiten monitiert werden.

Medikamente für Sportler

Im Falle einer ernsthaften Erkrankung müssen Sportler:innen natürlich genauso mit dem verfügbaren medizinischen Repertoire behandelt werden, um möglichst rasch zu gesunden bzw. den Sport wieder ausüben zu können. Sind für eine Dauerbehandlung Medikamente vonnöten, die auf der Doping-Verbotsliste stehen, ist eine so genannte „Medizinische Ausnahmegenehmigung“ (Therapeutic Use Exemption, TUE) zu beantragen, die von einer entsprechenden Kommission bewilligt werden muss, z.B. Insulin zur Behandlung eines Diabetes mellitus.

Bagatellerkrankungen, beispielsweise Verkühlungen, Kopfschmerzen, Verletzungsschmerzen, Verdauungsstörungen etc. stehen genügend Arzneimittel zur Verfügung, die entweder vom Arzt/von der Ärztin verschrieben werden müssen oder rezeptfrei in Ihrer Apotheke erhältlich sind. Die folgende Liste, die im Übrigen alljährlich in der Apotheke zum Engel überarbeitet wird, bringt Arzneimittel, die von Sportler:innen in Bezug auf die Doping-Verbotsbestimmungen bedenkenlos eingesetzt werden können und die den Bogen der leichten Befindlichkeitsstörungen abdeckt.

Beispielliste erlaubter Medikamente für Sportler

Leistungssteigerung im Sport aus der Sicht der Apotheker

Die Apotheker bieten damit Sportbegeisterten Informationen und Produkte zum Thema Wellness und Supplementierung. Wie in allen arzneilichen Belangen bemühen uns um ein breites Lager und genaue Produktkenntnis. Insbesondere wollen wir – abseits vom traditionellen Rollenbild der Apotheke – auch für jüngere Menschen Ansprechpartner sein. Substitution bedeutet im Allgemeinen das Ergänzen von Fehlendem oder Verlorengegangenem, Supplementierung im Unterschied dazu ist eine über den durchschnittlichen Normalbedarf hinausgehende Versorgung. Das Problem ist natürlich die Frage nach dem „durchschnittlichen Normalbedarf“, der je nach Standpunkt die Grenze zwischen Substitution und Supplementierung unscharf werden lässt. Neben der täglichen Energiebilanz ist bei der Ausübung von Sport die Wahrung der folgenden Bilanzen wissenschaftlich und klinisch abgesichert:

  • Nährstoff-Bilanz
  • Flüssigkeits-Bilanz
  • Mineralstoff-Bilanz
  • Kohlenhydrat-Bilanz (ergogene Teilaspekte)

Vitamin-Bilanz Es handelt sich um Stoffgruppen, die unter Belastung verlorengehen (Schweiß) oder verbraucht werden (Kohlenhydrate in Form von Glykogen). Bei den Kohlenhydraten gesellt sich ein ergogener Teilaspekt dazu, da ihre kontrollierte Zufuhr unter Belastung die körpereigenen Glykogen-Vorräte schont und so die Leistungsgrenzen weiter hinausschiebt. Der Ersatz von Kohlenhydraten unter Belastung wirkt auch stabilisierend auf den Aminosäure-Stoffwechsel. Im Allgemeinen werden wir uns im Rahmen der Substitution bewegen. Der Bedarf an bestimmten Vitaminen des B-Komplexes ist beim Sportler erhöht; im Vergleich zu Nicht-Sportlern ist deren Supplementierung daher begründet. Jedem Sportler muss dringend angeraten werden, bei der Ausübung seines Sports für die ausgeglichene Bilanz der aufgezählten Stoffgruppen Sorge zu tragen. In unserer Apotheke empfehlen wir die Produkte der Firma Melasan.

Bezüglich ihres leistungssteigernden (= ergogenen) Effektes wissenschaftlich untersucht und in klinischen Studien vielfach positiv bewertet wurden folgende Wirkstoffgruppen und Einzelsubstanzen zur Supplementierung:

  • Eiweiß
  • Arginin, Arginin-Aspartat, Ornithin
  • Verzweigtkettige Aminosäuren (Leucin, Isoleucin, Valin)
  • Glutamin (Glutaminsäure)
  • Beta-hydroxy-beta-methylburyrat (HMB, von Leucin)
  • NADH (Nikotinadenindinukleotid, stabilisiert, vorzugsweise sublingual anzuwenden)

Folgende Mittel zur Supplementierung sind wissenschaftlich unzureichend abgedeckt. Im Einzelfall kann ihre Anwendung aber nutzbringend sein. Lassen Sie sich in unserer Apotheke dazu beraten.

  • Levocarnitin (L-Carnitin, Karnitin)
  • Kreatin
  • Koffein (Kaffee, Tee, Guarana, „Energy-Drinks“)
  • Basenbildende Salzmischungen
  • Antioxidanzien, i.e.S. Acetylcystein, Vitamin A, Vitamin E
    – Schutz der Atemwege vor Schädigung durch Ozon bei Outdoor-Belastungen an heißen Sommertagen (Acetylcystein)
  • Mittelkettige Triglyceride (MCT-Fette)
  • gamma-Oryzanol
  • Octacosanol
  • Coenzym Q10
  • myo-Inositol
  • Cholin
  • Taurin
  • alpha-Liponsäure
  • Glucuronolacton
  • Kolostrum (Vormilch von Rindern und Schafen, Kapsel-Präparate verfügbar)
  • Ginseng
  • Gelée Royal
  • Weizenkeime (Lebensmittel)

Zur Mehrzahl der hier genannten Substanzen können wir Ihnen sichere Apotheken-Produkte anbieten! Die Arzneimittelhersteller arbeiten bei der Erzeugung von Nahrungsergänzungsmitteln mit den gleichen Genauigkeit und den gleichen In-Prozess-Kontrollen, wie sie auch bei zugelassenen Medikamenten praktiziert werden. Das gibt eine ganz hohe Sicherheit in Bezug auf Doping!

Finger weg in jeden Fall von Internet-Angeboten unklarer Herkunft! Achten Sie bei Bestellungen im Internet, dass das Produkt von unabhängigen Prüfstellen freigegeben ist – das senkt das Risiko, ein mit Dopingsubstanzen verunreinigtes Produkt zu erwerben. Folgenden Internetseiten können Sie vertrauen:

  • Produkte, die auf der Kölner Liste stehen, abzurufen unter www.koelnerliste.com. Nahrungsergänzungsmittel, die hier aufgenommen sind, wurden von einem akkreditierten Dopingkontroll-Labor auf anabole Steroide und Stimulanzien getestet, was die häufigsten Verunreinigungen in Nahrungsergänzungsmitteln abdeckt.
  • www.informed-sport.com
  • www.nsfsport.com

Appell

Liebe Sportlerin, lieber Sportler, bitte bedenken Sie, dass Doping kein Kavaliersdelikt ist. Es wird heute als schwerer Betrug an der Gemeinschaft der redlich ihre Disziplinen ausübenden Mitbewerber:innen gesehen und kann neben sportrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Bedenken Sie auch, dass für Sie die Doping-Verbotsbestimmungen Gültigkeit haben, sobald Sie bei einem Sportverein als Mitglied eingeschrieben sind, denn die WADA-Bestimmungen werden durch verschiedene Übereinkünfte über die internationalen und nationalen Sportverbände selbst auf die lokalen Sportvereine heruntergebrochen. Im Falle von positiven Doping-Kontrollen könnte es also zu entsprechenden Sanktionen kommen.

Quellen

  • World Anti-Doping Agency (WADA), Doping-Verbotsliste in der jeweils geltenden Fassung, abzurufen unter www.wada-ama.org
  • Informationsschriften der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA Austria) in den jeweils gültigen Fassungen, abzurufen unter www.nada.at
  • Thomas Riedl, Arzneimittel und Doping – Sportler sicher beraten, Govi-Verlag 2020, ISBN 978-3-7741-1439-5
  • Isabella S. Noidoilt, Strafbarkeit von Doping nach dem Anti-Doping Bundesgesetz 2021 und anderen Nebengesetzen, Dissertation am Institut für Europäisches und Österreichisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, 2025
Zum Seitenanfang